Hausordnung des Klinikzentrums Westerstede
Der Aufenthalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Klinikzentrums Westerstede ist Patienten/innen, ihren Besuchern/innen und den Mitarbeitenden gestattet. Das Miteinander ist geprägt von Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme. Etwaige Einschränkungen geschehen daher zum Wohl aller, sowie der Absicherung der notwendigen Arbeitsabläufe. Diese Hausordnung kann durch nutzerspezifische Regelungen ergänzt werden. Die geltenden Hygienerichtlinien sind stets zu beachten.
Während des Aufenthaltes sind die folgenden Bestimmungen einzuhalten.
Grundsätzliches / Allgemeines
Weisungsbefugnis
Durch das Verhalten der Mitarbeitenden, Patienten/innen, Besucher/innen oder Dritter darf niemand auf dem gesamten Klinikgelände weder, behindert oder gefährdet werden.
Anordnungen von Vorgesetzten, Funktionsträgern und dem Sicherheitsdienst, die einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb des Klinikzentrums zum Ziel haben, ist Folge zu leisten.
Den Vertretern der Geschäftsführung/des Kommandeurs und dessen bevollmächtigten Mitarbeitenden steht das Recht zu, bei Verstößen gegen die Hausordnung bzw. beim Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung ein Hausverbot auszusprechen.
Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird das Hausrecht durch die diensthabenden Ärzte, Pflegefachkräfte und dem Sicherheitsdienst ausgeübt.
Aktuelle und sich entsprechend der jeweiligen Lage ändernde Sonderbestimmungen aufgrund spezifischer Infektions- und Pandemiegeschehen sind zwingend einzuhalten.
Verkehr und Parkplätze
Auf dem gesamten Gelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Es sind kostenlose und kostenpflichtige Parkmöglichkeiten vorhanden. Bitte parken Sie ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Parkflächen, auf keinen Fall im Eingangsbereich, auf der Zuwegung und den Grünflächen. Bei Verlust von Gegenständen oder für Beschädigungen in/an Ihrem Fahrzeug besteht keine Haftung durch den jeweiligen Krankenhausträger.
Für das Parkhaus gilt außerdem ein Verbot für Rollschuhlaufen, Skateboard fahren u. Ä.. Das gesamte Klinikgelände inkl. Parkhaus wird zur Gefahrenabwehr und zur Wahrung von straf- und zivilrechtlichen Ansprüchen mit Kameras überwacht. Alle videoüberwachten Bereiche sind gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gekennzeichnet.
Das Mitführen von Fahrrädern o. Ä. innerhalb des Klinikgebäudes ist nicht erlaubt. Als Ausnahme ist hier das Lastenfahrrad der Registratur/Poststelle des Bundeswehrkrankenhauses. zu sehen. Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständer unterzubringen und zu sichern.
Fahrräder von Bediensteten, die für den Besitzer von einem besonderen Wert sind, können in einem abschließbaren Fahrradstand im Parkhaus 2 untergebracht werden. Die Zugangsberechtigung für diesen Fahrradstand ist über den Technischen Dienst einzuholen. Hierzu wird der persönliche Mitarbeiterausweis freigeschaltet.
Offenes Feuer, Rauchen und alkoholische Getränke
Offenes Feuer/Flammen (z. B. Kerzen, Adventsgestecke) sind im gesamten Gebäude nicht erlaubt.
Das Klinikzentrum ist eine rauchfreie Zone. Der Genuss von Nikotin inkl. E-Zigaretten o. Ä. ist nur in den dafür ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.
Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist im Klinikzentrum grundsätzlich verboten. Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann, wenn sie die Klinik nicht zur medizinischen Behandlung aufsuchen, der Zutritt verwehrt werden.
Elektrische Geräte
Sofern Sie private elektrische Geräte benutzen möchten, wenden Sie sich bitte zwecks Genehmigung an das Stationspersonal (private Rundfunkgeräte, Kassettenrecorder, CD-Player). Mitarbeitende wenden sich an den Technischen Dienst.
Der Anschluss privater Haushaltsgeräte (Heizgeräte, Kochplatten, Wasserkocher, Klimageräte) ist nicht gestattet.
Für Schäden an den von Ihnen mitgebrachten Geräten übernimmt das Klinikzentrum keine Haftung. Für Schäden, die durch mitgebrachte Geräte entstehen, haftet der Besitzer/die Besitzerin. Das Lagern und das Aufladen der Akkus von Elektrofahrrädern (E-Bikes, Pedelec o. Ä.) außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, ist aufgrund der davon ausgehenden Brand- und Explosionsgefahr verboten.
Fotografieren, Filmen, Medien
Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen. Es ist verboten, Patienten/innen, Besucher/innen oder Mitarbeitende ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen zu erstellen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden.
Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die jeweilige Klinikleitung gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Mitarbeitende, Patienten/innen, Besucher/innen oder Angehörige.
Kamera- und Videoüberwachung
Teilbereiche des Klinikzentrums und des anliegenden Geländes werden kameraüberwacht. Die Aufnahmen werden hierzu DS-GVO konform aufgezeichnet und ggf. durch die Strafverfolgungsbehörden ausgewertet. Die Bereiche sind entsprechend kenntlich gemacht.
Sonstiges
Auf dem gesamten Krankenhausgelände ist es verboten, Druckschriften oder Werbematerial ohne Erlaubnis der jeweiligen Klinikleitung zu verteilen.
Diese Bestimmungen gelten für Mitarbeitende, Patienten/innen, Besucher/innen und alle, die sich auf dem Gelände aufhalten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird grundsätzlich eine Ermahnung durch die Klinikleitungen ausgesprochen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können die betroffenen Personen aus dem Klinikzentrum verwiesen werden.
Hinweise für Patienten/innen
Während Ihres Aufenthaltes stehen Ihnen und Ihren Besuchern/innen die öffentlichen Räumlichkeiten und die Grünanlagen zur Erholung zur Verfügung. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Stationsarztes / der Stationsärztin vorübergehend das Krankenhausgelände verlassen, da ansonsten der Versicherungsschutz für Sie entfällt.
Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte eine diensthabende Pflegefachkraft und tragen Sie eine entsprechende Bekleidung.
Hygiene
Die Nutzung der angebrachten Händedesinfektionsmittelspender wird Patienten/innen und Besucher/innen empfohlen.
In den ausgewiesenen Infektionsbereichen und -zimmern sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher/innen müssen die vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies von dem Arzt / von der Ärztin oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.
Haustieren können wir aus hygienischen Gründen in den Gebäuden des Klinikzentrums nicht zulassen.
Topfpflanzen dürfen nicht in das Klinikzentrum gebracht werden.
Visiten und Behandlungstermine
Zu angekündigten Visiten und Behandlungsterminen halten Sie sich bitte in Ihrem Zimmer oder dessen unmittelbarer Umgebung auf. Bitte achten Sie auch darauf, vereinbarte Behandlungstermine einzuhalten.
Ruhezeiten
In allen Bereichen des Krankenhauses ist größtmögliche Ruhe zu halten. Wir bitten, die festgelegten Ruhezeiten einzuhalten:
Mittagsruhe: 12.00 - 14.15 Uhr
Nachtruhe: 22.00 - 06.00 Uhr
Während der Nachtruhe sollen alle Patienten/innen in ihren Zimmern verweilen.
Besuchszeiten
Festgelegte Besuchszeiten gibt es im Allgemeinen nicht. Wir setzen ein rücksichtsvolles und besonnenes Verhalten voraus. Sonderbestimmungen können u. a. bei Infektions- und Pandemiegeschehen in Kraft treten.
Für die Bereiche Intensivmedizin und Stroke-Unit gelten besondere Besuchszeiten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Aushänge bzw. sprechen Sie die mit dem Stationspersonal ab.
Fernsehgeräte
Das Klinikzentrum ist in den Patientenzimmern mit Fernsehgeräten unentgeltlich ausgestattet. Das Aufstellen von privat mitgebrachten Fernsehgeräten auf den Stationen ist daher nicht erlaubt.
Wertsachen
Achten Sie immer auf Ihr persönliches Eigentum und prüfen Sie die Vollständigkeit. Nehmen Sie keine größeren Geldbeträge und/oder Wertsachen mit. Bei Verlust erfolgt keine Haftung durch die jeweilige Klinik.
Gegen Quittung können Sie an der Zentralen Information (Pforte) Geld, Schecks o. ä. hinterlegen.
Umgang mit Patienteneigentum
Ihr Wohl und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass es bei der hohen Anzahl an Patientinnen und Patienten in der Ammerland-Klinik zu einem Verlust von Eigentum kommt. Gegenstände gehen verloren, werden bei Entlassung oder Verlegung vergessen oder kommen anderweitig abhanden. Dies möchten wir gerne vermeiden – helfen Sie uns, Ihr Eigentum vor Verlust zu schützen!
Hierfür möchten wir Ihnen die folgenden Punkte zur Hand geben:
- In der Regel haftet die Ammerland Klinik nicht für den Verlust von Patienteneigentum.
- Bringen Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit ins Krankenhaus oder geben Sie diese Ihren Angehörigen zur sicheren Verwahrung mit nach Hause.
- Nutzen Sie Ihren Patientenschrank und schließen Sie Ihr Eigentum immer ein, wenn Sie das Zimmer verlassen (z. B. für eine Untersuchung). Falls Sie den Schlüssel nicht selber verwahren können, z. B. während einer Operation, übergeben Sie diesen zur Verwahrung an das Pflegepersonal.
- Achten Sie auf Ihr Eigentum - insbesondere auf Geldbörsen, Brillen, Zahnprothesen, Hörgeräte, Handys, mobile Endgeräte, Schmuck, etc.
- Kennzeichnen Sie Ihre Gegenstände mit Ihrem Namen, z. B. Ihr Ladekabel.
- Legen Sie keine persönlichen Gegenstände auf Essenstabletts.
- Lagern Sie nicht verwendete Zahnprothesen in einen gekennzeichneten Prothesenbecher.
- Prüfen Sie vor Entlassung bzw. Verlegung, ob Sie alle mitgebrachten Gegenstände wieder im Gepäck haben.
Umgang mit zurückgebliebenen Patienteneigentum
- Wenn Wertgegenstände namentlich zugeordnet werden können und aktuelle Kontaktdaten vorliegen, werden wir versuchen, Kontakt aufzunehmen.
- Aus hygienischen Gründen wird verschmutzte, feuchte oder riechende Wäsche sofort verworfen, um eine Infektionsgefährdung für unsere Mitarbeitenden zu vermeiden.
- Jegliches Patienteneigentum (Bekleidung, Wäsche, Koffer, Taschen, Bücher, CDs, Ladekabel, Rasierapparate, etc.) werden acht Wochen aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist entsorgt.
- Wertgegenstände (z. B. Geld, Schmuck, Brieftasche, Handy, Brille, Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte, Prothesen, Laptop, etc.) werden nach Ablauf der Frist an das Fundbüro der Stadt Westerstede übergeben.