Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Über das nachfolgende Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Personen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern. Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können über das Beschwerdeverfahren eingereicht werden.