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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Entsprechend unserer Verpflichtung als Gesundheitseinrichtung mit mehr als 20 Beschäftigten stellen wir sicher, dass eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Der Beauftragte verfügt über eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung.
Verantwortlichkeiten
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Kontaktperson
Der Beauftragte ist die Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten und bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
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Koordinator
Er koordiniert interne Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber. Er ist Koordinator
bei der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in der Klinik.
Ihr Ansprechpartner
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
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