Haus V/EG
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9–12 und 13–15 Uhr
Freitag: 9–14 Uhr
und nach Vereinbarung
Sozialdienst
Während des stationären Aufenthalts informiert, berät und unterstützt der Sozialdienst der Ammerland-Klinik Patienten in psychosozialen Belangen, die sich durch ihre Erkrankung und die dadurch veränderten Lebensumstände ergeben. Somit ist er eine wichtige Ergänzung zur medizinischen und pflegerischen Versorgung. Unsere Mitarbeiter stellen zum Beispiel Kontakt zu Pflegeheimen, Rehabilitationskliniken und Hilfsdiensten her und erleichtern somit die Entlassung der Patienten aus der Klinik. Dabei orientieren wir uns an der individuellen Lebenssituation, dem sozialen Umfeld und den vorhandenen Ressourcen.
Der Sozialdienst befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes. Gesprächstermine können telefonisch vereinbart werden.
Schwerpunkte der Beratung
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Nachsorge
- Einleitung von Anschlussheilbehandlungen (AHB), onkologischen Nachsorgebehandlungen, geriatrischen Rehabilitationen, neurologischen Frührehabilitationen
- Verlegung in spezielle Fachkliniken
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Versorgung zu Hause
- Planung und Vorbereitung der Versorgung zu Hause
- Vermittlung von häuslicher Krankenpflege und weiteren ambulanten Hilfen und Diensten
- Planung und Vorbereitung der Versorgung zu Hause
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Betreuung und Pflege
- Beratung zum Pflege- und Krankenversicherungsgesetz, zum Sozialhilfe- und Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und zum Schwerbehindertengesetz
- Hilfestellung bei der Vermittlung in Pflegeheime
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Soziale Probleme
- Beratungsgespräche bei persönlichen und sozialen Problemen
- Weitervermittlung an Fachberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
Sozialleistungen im Rahmen einer Krebserkrankung
Die Diagnose einer Krebserkrankung führt in vielen Fällen zu tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Patienten und des sozialen Umfeldes. Als Hilfestellung haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
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Abschlussheilbehandlung (AHB)
Es ist möglich, im Anschluss an die Akutbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) eine Abschlussheilbehandlung zu beantragen. Die Einrichtung, die Sie zuletzt behandelt, wird Sie beraten und Ihnen bei der Beantragung und Erstellung des medizinischen Befundberichtes helfen
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Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei Ihrem Landessozialamt beantragen. Es ist in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %, meistens begrenzt auf 2 oder 5 Jahre zu erwarten. Dieses wird anhand der medizinischen Unterlagen mit dem histologischen Befund eingestuft.
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Befreiung oder Ermäßigung von Zuzahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Berechnet wird dies durch die Krankenkasse anhand der individuellen Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % bei einer schwerwiegend chronischen Erkrankung) des Familieneinkommens, abzüglich der anerkannten Freibeträge. Für die Anerkennung einer schwerwiegend chronischen Erkrankung ist eine medizinische Bescheinigung notwendig, die Ihr behandelnder Arzt prüfen und ggf. ausstellen kann.
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Selbsthilfegruppen
Während und nach der Therapie gibt es viele heimatnahe Selbsthilfegruppen. Informationen und Adressen erhalten Sie bei Psychoonkologen, Sozialdiensten, Sozialverbänden, Landkreisen und Krebsgesellschaften. Auch für Kinder krebskranker Eltern gibt es Gruppen, wie z. B. „Lichtblick“ in Oldenburg.
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Haushaltshilfe
Haben Sie Kinder bis 12 Jahre oder sind Sie alleinstehend ohne Mitbewohner und haben keinen Pflegegrad, dann können Sie bei Notwendigkeit einen Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen. Dafür ist eine medizinische Bescheinigung durch den behandelnden Arzt notwendig. Wenn Sie mindestens 6 Monate oder auf Dauer auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, lohnt es sich einen Antrag bei der Pflegekasse auf einen Pflegegrad zu stellen.
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Krankengeld
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung gibt es bis zu 78 Wochen Krankengeld. Wer längerfristig beruflich* ausfällt, sollte sich im Verlauf bei der Rentenberatungsstelle vor Ort, den Rentenältesten oder einem Sozialverband bzgl. einer Erwerbsminderungsrente oder vorzeitigem Renteneintritt beraten lassen.
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Härtefond
In finanziellen Notlagen kann bei der Deutschen Krebsgesellschaft ein einmaliger finanzieller Zuschuss aus dem Härtefond beantragt werden. Dafür müssen genaue Bescheinigungen über Einkünfte und Ausgaben mit einem speziellen Antrag eingereicht werden.
Diesen finden Sie im Internet als PDF.
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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung gibt es eine Broschüre unserer Klinik, sowie Unterlagen beim Amtsgericht, bei Betreuungsvereinen, Notaren und Beispiele im Internet.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie uns darauf ansprechen.
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Ambulante palliative Versorgung (SAPV)
Bei schweren Verläufen und einschneidenden Beschwerden kann eine spezialisierte ambulante palliative Versorgung SAPV ärztlich verordnet werden.
Dabei hilft Ihnen Ihr behandelnder Arzt (oder im Krankenhaus der Sozialdienst, wenn Sie stationär aufgenommen sind) und nimmt Kontakt zu einem Palliativstützpunkt auf. Zusätzlich werden Sie meist von einem Pflegedienst mit speziell ausgebildeten Pflegekräften sowie einem Palliativmediziner versorgt.
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Hilfsmittel während des Krankenhausaufenthaltes
Bei Bedarf kann der behandelnde Arzt (bei stationärem Krankenhausaufenthalt über den Sozialdienst) Hilfsmittel, wie Pflegebett, Rollatoren, verordnen, die dann in der Regel über ein Sanitätshaus bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt werden.
Wenn besondere ergänzende Hilfsmittel wie Sauerstoff, Stomaartikel, Urinkatheter, Ernährungsergänzung, Schmerzpumpen etc. benötigt werden, können diese an spezialisierte Homecareunternehmen vermittelt werden.
Diese Nachsorger bieten Ihnen neben der Lieferung eine Beratung und Anleitung an.
Ihr Team des Sozialdienstes
Leitung
Leitung Sozialdienst, Psychoonkologische Beratung - Brustzentrum
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Psychoonkologin (DGK)